Mittwoch, November 14, 2007

Top ihr Terrorbekämpfer^

Hab grad folgenden Eintrag auf Spreeblick.com gefunden...
ich hab so gelegen^

"Funkloch"

"Satz 1 regelt daher, dass Ermittlungsmaßnahmen unzulässig sind, wenn sie sich gegen einen Verteidiger, Geistlichen oder Abgeordneten richten und dadurch voraussichtlich Erkenntnisse erbringen würden, über die diese Personen das Zeugnis verweigern dürften.

(Hervorhebung von mir)

Gilt das eigentlich auch für islamische Geistliche?"

http://www.spreeblick.com/2007/11/13/funkloch/

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